Wie bekomme ich einen Termin und wer trägt die Kosten?

Als Psychotherapeut habe ich eine reine Bestellpraxis. Das heißt um zu mir zu kommen müssen Sie vorab telefonisch oder über das Kontaktformular auf dieser Seite einen Termin vereinbaren.

Soll die Therapie von der Krankenkasse übernommen werden muss bei Ihnen eine psychische Störung wie z. B. eine Depression, eine Angststörung oder eine Zwangsstörung vorliegen. Reine Selbsterfahrung oder eine Paartherapie ist keine Kassenleistung. In den ersten Therapiestunden wird abgeklärt in wie weit eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt.

Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen (bspw. AOK, Barmer-GEK, TKK usw.) können einfach über Ihrer Versichertenkarte zu mir kommen. Eine Überweisung ist nicht unbedingt erforderlich.

Die ersten 3-5 Sitzungen werden als sog. Probatorische Sitzungen à 50 min durchgeführt. In diesen Sitzungen wird geklärt ob eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist. Sie haben in dieser Zeit die Möglichkeit zu entscheiden ob Sie die Therapie bei mir durchführen wollen. Im Anschluss daran wird ein Antrag auf Therapie bei der Krankenkasse über zunächst 12 Sitzungen gestellt. Dieses Kontingent kann später erweitert werden..

in der Regel vereinbare ich mit Patienten einen zeitnahen Ersttermin um zu klären ob eine Therapie erforderlich ist und ob ich der richtige Therapeut für Sie bin. Die eigentliche Therapie kann dann allerdings erst nach einer Wartezeit stattfinden. Die Länge der Wartezeit hängt wesentlich davon ab zu welchen Tageszeiten sie Therapietermine wahrnehmen können. Obwohl ich montags und donnerstags bis 20:00 Uhr arbeite ist die Wartezeit für einen Termin in den Abendstunden in der Regel etwas länger..

Mitglieder von privaten Krankenversicherungen bitte ich vorab zu klären, ob ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt und wie die Modalitäten hierfür sind (Antragspflicht, Stundenbegrenzung usw.).